Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können. In diesem Fall müssten Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen.
Wir sind über das am 14.03.2019 verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Ihnen eine offene Sprechstunde anzubieten.
Bei dem vom Gesetzgeber definierten Konzept der offenen Sprechstunde ist von Kassenarzt-Praxen ein bestimmter Zeitraum festzulegen, in dem die Patienten ohne vorherige Terminanmeldung oder Terminabstimmung in der Praxis untersucht oder behandelt werden können.
Anzubietende Terminkontingente müssen dann zu unserem Bedauern für terminorientierte Patientinnen und Patienten um den gleichen Zeitanteil reduziert werden, was zu längeren Wartezeiten auf einen festen Termin führen wird. Ab sofort vergeben wir deshalb grundsätzlich keine Termine mehr für Erstpatienten, sondern bitten diese sich ausschließlich telefonisch täglich ab 07:30 Uhr zur offenen Sprechstunde unter der Telefonnummer 0531.40341 anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass es bei erhöhter Inanspruchnahme der offenen Sprechstunde sein kann, dass Sie nicht am selben Tag angenommen werden können.
In diesem Fall müssten Sie es an einem anderen Tag erneut versuchen.
Es gibt prinzipiell keinen Anspruch auf eine Annahme, sondern die Anmeldung entscheidet je nach Inanspruchnahme und Auslastung der offenen Sprechstunde.
Urlaubsbedingt kann es sein, dass nicht täglich eine offene Sprechstunde angeboten werden kann. Im Einzelfall informieren wir Sie gerne.